Interventionsstelle

  • pro-aktive Beratung nach Platzverweisen der Polizei- telefonisch und persönlich
  • Informationen bzgl. POG*, GewSchG** etc.
  • Klärung der Gefährdungslage, Sicherheitsplan erarbeiten
  • allgemeine soziale Beratung
  • psychosoziale Beratung
  • Vermittlung/Begleitung zu anderen Institutionen

Fachberatungsstelle

  • Beratung im Kontext häuslicher Gewalt, telefonisch und persönlich
  • Informationen bzgl. POG, GewSchG etc.
  • Klärung der Gefährdungslage, Sicherheitsplan erarbeiten
  • allgemeine soziale Beratung
  • psychosoziale Beratung
  • Vermittlung/Begleitung zu anderen Institutionen

Frauenhaus, Bereich Frauen

  • Aufnahme, Krisenintervention, Klärung der Gefährdungslage, Sicherheitsplan erarbeiten, Info: POG, GewSchG etc.
  • allgemeine soziale Beratung***
  • psychosoziale Beratung****
  • Vermittlung/Begleitung zu anderen Institutionen
  • Gruppenangebote*****
  • Erarbeitung eines Unterstützungssystems

Frauenhaus, Bereich Kinder

  • Aufnahme, Krisenintervention, Klärung der Gefährdungslage, Sicherheitsplan evtl. gemeinsam mit Mutter erarbeiten
  • psychosoziale Beratung größerer Kinder
  • sozialpädagogische Gruppenarbeit für Kinder
  • Freizeitangebote für Mütter und Kinder
  • Beratung der Mütter
  • Vermittlung/ Begleitung zu anderen Institutionen

Nachgehende Beratung

  • Begleitung beim Übergang in die neue Wohnsituation, Anpassung des Sicherheitsplans
  • allgemeine soziale Beratung
  • psychosoziale Beratung
  • Vermittlung/ Begleitung zu anderen Institutionen
  • Gruppenangebote
  • Fortschreibung des Unterstützungssystems im neuen Umfeld

 

* POG = Polizei und Ordnungsbehördengesetz, regelt die Möglichkeiten der Wegweisung und des Kontakt- und Näherungsverbotes des Täters/der Täterin seitens der Polizei bei akuten Einsätzen im Kontext häuslicher Gewalt für maximal  zehn Tage.

** GewSchG = Gewaltschutzgesetz, regelt die Möglichkeiten der Wegweisung und des Kontakt- und Näherungsverbotes des Täters/der Täterin seitens der Gerichte im Kontext häuslicher Gewalt auf Antrag der Betroffenen für in der Regel sechs Monate.

*** allgemeine soziale Beratung = Beratung in Fragen der Existenzsicherung, Krankenversicherung, Arbeitsplatzsicherung, Unterstützung bei Fragen zu Familienrecht, Kindschaftsrecht, Umgangsregelungen, Scheidungsverfahren, Überschuldung, Gesundheit/Krankheit und Sucht etc.

**** psychosoziale Beratung beschreibt den Prozess der fachlichen Begleitung beginnend im akuten Krisenerleben bis zur seelischen Stabilisierung und Entwicklung neuer konstruktiver Lebensperspektiven.

***** Gruppenangebote dienen der Selbstwahrnehmung, Selbsterfahrung und führen zur Wiederentdeckung des eigenen Selbstwertes, der Voraussetzung ist zur Entwicklung gewaltfreier Lebensperspektiven. In der Gruppe ist durch angemessene Übungen und die entstehende Gruppendynamik ein Erleben möglich, dass den Zugang zu eigenen Ressourcen erheblich aktivieren kann.